Diese Zusatzbedingnungen "für den Einsatz mit Multikoptern" gelten in Ergänzung und integrierte Bestandteile zu den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen von Maag-isch® GmbH, 8863 Buttikon und gelten für alle Aktivitäten und alle Homepages von Maag-isch® GmbH. Sie sind in den folgenden Homepages beschrieben:
Maag-isch.ch, Drohneneinsatz.ch, Elektrosmog-Converter.ch, Rechtsschutzinfo.ch, Wärmebildfoto.ch, MarchTv.ch, Kettensaegenschnitzen.info, Gutenbrunnen.info, Perfumemuseum.info
Die nachfolgenden Zusatzbedingungen gelten als Ergänzung zur Basis AGB und als integrierter Bestandteil der gesamten Geschäftsbedingungen von Maag-isch® GmbH:
Zusatzbedingungen für den Multikoptereinsatz (diese)
Zusatzbedingungen für Maag-isch® Dienstleistungen
Zusatzbedingungen für die Datenschutzregelungen
Einleitung
Für die Arbeit mit einem Multikopter muss mit äusserster Konzentration und Umsicht vorgegangen werden. Wir setzen alles daran mit maximaler Sorgfalt und mit grösst möglicher Sicherheit für Sie und die Umwelt zu arbeiten.
Zudem wollen wir unter allen Umständen verhindern, dass sich Menschen aus der Nachbarschaft während unserer Arbeit nicht wohl fühlen. Deshalb setzen wir grosses Augenmerk auf Information.
Dazu braucht es für uns und für unsere Auftraggeberschaft (nachfolgend Auftraggeber genannt) ein paar Regeln, die eingehalten werden müssen.
1. Bewilligungen und Sicherheit
In bestimmten Regionen braucht es Startbewilligungen. Diese beantragen wir für den Auftraggeber zur Ausführung des Auftrages bei der zuständigen Stelle. Zudem halten wir Kontakt zur Polizei und den zuständigen Behörden.
Wir legen in Rücksprache mit dem Auftraggeber, unter Berücksichtigung der Umwelt und der zu fliegenden Route vor einem Flug den Start- und Landeplatz fest. Dazu markieren wir ihn gut sichtbar. Dieser Platz darf während der Dauer unserer Tätigkeit nicht verändert werden.
2. Nachbarn informieren
Es ist die Aufgabe des Auftraggebers, die Nachbarschaft nach eigenem Ermessen über die bevorstehende Flugbildarbeit zu informieren. Maag-isch® GmbH stellt hierfür entsprechende Flyer zur Verfügung. Allfällige Reklamationen durch Nachbarn sind durch den Auftraggeber zu regeln. Wir übernehmen hierfür keinerlei Haftung, stehen jedoch für Auskünfte zur Verfügung.
Wichtig beim Informieren der Nachbarn ist, dass Sie auch vorsorglich die Bewilligung für das Überfliegen derer Gelände einholen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn wir für eine Aufnahme etwas weiter vom Objekt entfernt fliegen müssen, was in der Regel bei Gebäudeaufnahmen so ist.
3. Wir entscheiden, ob geflogen werden kann
Erst vor dem Start zur Arbeit können wir definitiv sagen ob wir fliegen können oder dürfen. Dies behalten wir uns ausdrücklich vor. Für Umtriebe und Kosten allfälliger Absagen oder Verschiebungen übernehmen wir keinerlei Kosten und Haftung. Die Sicherheit hat hier immer Vorrang.
Je nach Situation behalten wir uns vor, allfällige Vorarbeiten zu verrechnen.
4. Vorbereitung in 2 Phasen
Sehr genaue Vorbereitung für einen Flugbild- und Inspektionsauftrag ist unabdingbar.
4.1. Besprechung mit dem Auftraggeber über dessen Wünsche.
Wir wollen die Vorstellungen über das zu erreichende Resultat genau kennen. In der Folge stellen wir Nachforschungen an, ob und welche Vorschriften für den Startort vorhanden sind und stellen bei Bedarf Gesuche.
4.2. Flugvorbereitung vor Ort
Wir richten den Start- und Landeplatz ein, arbeiten eine Startcheckliste ab und führen die Flüge aus.
5. Während dem Flug
5.1. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Kamera des Kopters bedient werden kann.
Bei der Auftragserteilung wird dies entschieden und ist für die Ausführung der Flug-bildaufnahme und den Preis relevant.
5.1.1. Der Kopterpilot macht gleichzeitig die Flugbildaufnahmen.
5.1.2. Der Kopterpilot lenkt den Kopter, eine separate Person (KameraOperator) macht die Flugbildaufnahmen. Das kann zum Beispiel auch die Auftraggeberschaft sein.
5.1.3. Das Livebild der Kamera wird zusätzlich direkt auf einen TV Monitor oder in einen Kommandoraum übertragen.
5.1.4. Wir setzen zusätzlich das lange Kamerastativ ein.
6. Nachbearbeitung
Nach einem Aufnahme- und / oder Probeflug füllen wir die notwendigen Formalitäten aus und bearbeiten je nach Ihrem Wunsch und Auftrag das aufgenommene Flugbild-material auf unserer Postproduktionsanlage.
7. Auftragserteilung / -stornierung und Zahlungskonditionen
7.1. Die Auftragserteilung kann über alle Kommunikationskanäle erfolgen.
Ein Auftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Diese ZB gelten unabhängig vom Auftragsweg und sind Bestandteil des Auftrages.
7.2. Zahlungskonditionen: Grundsätzlich gilt 14 Tage Zahlungsfrist nach Eingang unserer Rechnung. Die Rechnung verschicken wir ohne gegenteilige Abmachung dem Auftraggeber per Mail, die notwendigen Kontodaten sind dort aufgeführt. Anders-lautende Absprachen sind mündlich und schriftlich möglich.
7.3. Auftragsstornierung durch den Auftraggeber
Je nach Stand der Vorbereitungsarbeiten wird dem Auftraggeber für den Aufwand, welcher von uns bisher geleistet wurde eine Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.
7.4. Sind ergänzende Flugaufnahmen herzustellen, wenn die vom Auftraggeber selbst hergestellten Flugbilder (mit Hilfe der separaten Fernbedienung) nicht oder nur Teilweise verwendet werden können, wird diese Flugbildaufnahmearbeit unabhängig eines früher abgemachten Preises separat zusätzlich verrechnet.
8. Datenschutz
Wir legen grössten Wert auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sämtliches aufgenommenes Bildmaterial behandeln wir dementsprechend. Wird vom Auftraggeber Bildmaterial verlangt, wo Nachbargelände und / oder Objekte oder militärische Anlagen bzw. andere dem Datenschutz unterstellte Dinge zu sehen sind, setzen wir voraus, dass der Auftraggeber eine Einwilligung der entsprechenden Stellen für die Verwendung des Bildmaterials hat.
Es obliegt alleine dem Auftraggeber dies zu klären und wenn notwendig in schriftlicher Form und allenfalls gegen Bezahlung verlangter Gebühren mit den betreffenden Stellen (inkl. Nachbarn) Absprachen zu treffen. Wir lehnen jedwelche Haftung, Kosten und Verantwortung für das abgegebene Bildmaterial ab. In der Regel erfolgt eine Übergabe von sensiblem Bildmaterial, wie z.B. einer Personen- oder Brandnestsucharbeit mit einem speziellen Datenübergabeformular.
Es ist uns nicht möglich das Handeln unserer Auftraggeber mit dem abgegebenen Bildmaterial zu kontrollieren und bei Bedarf einzuschreiten. Es ist alleine die Sache des Datenempfängers die Datenschutzvorschriften über dieses Bildmaterial einzuhalten.
9. Haftpflichtversicherung und Verbandsangehörigkeit
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann immer etwas passieren. Dafür haben wir vorgesorgt. Maag-isch® GmbH ist für den Koptereinsatz zu 10 Mio. Deckungssumme Haftpflicht schweizweit versichert.
Maag- isch® GmbH ist dem Verband: „Schweizerischer Verband ziviler Drohnen“ angeschlossen.
10. Auftragsänderungen und Anpassungen
Die Arbeit mit einem Multikopter ist noch nicht in allen Belangen geregelt und es entstehen laufend neue Vorschriften, Gesetze und Regelungen.
Wir halten uns stets aktuell und passen bei Bedarf diese Zusatzbedingungen ohne Ankündigung an. Die neuen Gesetze, Regelungen und Vorschriften gelten mit deren Wirkung, unabhängig davon, ob wir unsere Bedingungen schon angepasst haben. Unsere neuen Zusatzbedingungen gelten mit der Veröffentlichung automatisch und ersetzen die bisherigen Zusatzbedingungen. Wir behalten uns vor auch wenn die ZB noch nicht angepasst sind, neue Vorschriften sofort einzuhalten.
11. Salvadorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzbestimmungen (ZB) und / oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsende unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und dieser ZB im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12. Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich der von Maag-isch® GmbH nahegelegenste Gerichtsstand, derzeit Lachen SZ.
Stand: 6.5.2018